Satzung
§ 1 Gliederung
Der Kreisverband Peine ist eine Untergliederung der Jungen Liberalen Niedersachen e. V.
§ 2 Zweck
1) Der Kreisverband der Jungen Liberalen Peine ist eine selbständige politische Jugendorganisation und dient als Anlaufstelle für freiheitlich denkende junge Menschen aus dem Landkreis Peine.
2) Die Jungen Liberalen Peine setzen sich mit den Zielen des politischen Liberalismus auseinander, realisieren diese und entwickeln sie weiter, wobei der Fokus besonders auf den Interessen und Problemen der Jugend liegt. Dabei stehen die Jungen Liberalen Peine hinter dem liberalen Rechtsstaat und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
§ 3 Mitgliedschaft
1) Mitglied des Kreisverbandes Peine der Jungen Liberalen kann werden, wer das 14. Lebensjahr erreicht und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht Mitglied einer konkurrierenden politischen Jugendorganisation oder Partei ist und die Grundsätze der Jungen Liberalen anerkennt.
2) Der Beitritt zu den Jungen Liberalen wird schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Landesvorstand oder dem zuständigen Kreisvorstand erklärt. Er wird wirksam, wenn der Landesvorstand oder der Kreisvorstand die Aufnahme bestätigt.
3) Die Mitgliedschaft endet durch:
- a) Vollendung des 35. Lebensjahres. Bekleidet ein Mitglied bei Vollendung des 35. Lebensjahres ein Amt bei den Jungen Liberalen, so erlischt die Mitgliedschaft mit Ablauf dieser Amtsperiode.
- b) Austritt: Dieser ist schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Landesvorstand oder dem zuständigen Kreisvorstand zu erklären.
- c) Ausschluss. Hierbei gilt die Regelung des Landesverbandes zum Ausschlussverfahren.
- d) Tod.
§ 4 Organe
Die Organe des Kreisverbandes Peine der Jungen Liberalen sind:
- a) die Mitgliederversammlung
- b) der Kreisvorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Jungen Liberalen Peine. Sie hat folgende unübertragbare Aufgaben:
- a) Wahl, Abberufung und Entlastung des Kreisvorstandes
- b) Wahl eines Delegierten für den Vorstand der FDP Peine
- c) Satzungsänderungen
- d) Beschluss über die Beitragsordnung
- e) Auflösung des Kreisverbandes
2) Die Mitgliederversammlung findet unter Einberufung des Vorstandes mindestens einmal jährlich statt. Sie ist ferner auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag mindestens eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mindestens eine Woche schriftlich, mündlich oder elektronisch vor Beginn vom Kreisvorstand eingeladen wurden und mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist.
4) Antrags-, rede- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
5) Vorstandswahlen werden geheim abgehalten. Andere Abstimmungen und Wahlen können offen durchgeführt werden, sofern nicht mindestens ein Mitglied widerspricht.
6) Von jeder Kreismitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
§ 6 Vorstand
1) Der Kreisvorstand besteht aus:
- a) einem Kreisvorsitzenden
- b) bis zu drei Stellvertretern
- c) einem Schatzmeister
- d) bis zu zwei Beisitzern
2) Der Vorstand hat die Aufgabe, die Bereiche der Programmatik, Presse -und Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation abzudecken.
3) Der Kreisvorsitzende vertritt die Jungen Liberalen Peine nach außen. Er repräsentiert den Kreisverband im erweiterten Landesvorstand der Jungen Liberalen. Bei seiner Verhinderung bestimmt der Kreisvorstand im Einzelfall einen Vertreter.
4) Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln und in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt. Für die Wahl der Vorstandsmitglieder ist eine absolute Mehrheit nötig. Sind mehrere Wahlgänge nötig, reicht eine einfache Mehrheit.
5) Für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes ist bei einer Mitgliederversammlung eine absolute Mehrheit nötig.
6) Der Kreisvorstand fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder.
7) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
8) Der Kreisvorstand tagt grundsätzlich mitgliederöffentlich.
§ 7 Zusammenarbeit mit der FDP
Um eine enge und anhaltende Zusammenarbeit mit der FDP zu ermöglichen, bekommt ein Mitglied des Kreisverbandes Peine der Jungen Liberalen einen Sitz im Vorstand des Kreisverbandes der FDP Peine. Dieses muss nicht zusätzlich im Kreisvorstand der Jungen Liberalen sein.
§ 8 Abstimmungen
1) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes.
2) Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit, sofern keine andere Regelung vorliegt.
3) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
4) Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
§ 9 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung. Die Beitragsordnung ist mit Zweidrittelmehrheit auf der Mitgliederversammlung zu beschließen.
§ 10 Auflösung
Der Kreisverband kann von den Anwesenden mit einer Mehrheit von drei Vierteln bei der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Es müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sein. Die Auflösung ist in der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des Kreisverbandes Peine fällt an den Landesverband der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V.
§ 11 Zweifelsfälle
In Zweifelsfällen betreffend der Auslegung dieser Satzung sollen die entsprechenden Regelungen des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen herangezogen werden.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 31.05.2021 in Kraft.
§ 1 Jedes Mitglied hat einen monatlichen Beitrag von 3€ an die Jungen Liberalen Peine zu entrichten.
§ 2 Sollte es einem Mitglied nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich sein diesen Beitrag zu erbringen, kann der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, für dieses Mitglied den Beitrag zu senken oder es von der Beitragspflicht zu befreien.
§ 3 Die Beiträge sind monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich einzuziehen.
§ 4 Bei Säumigkeit eines Jahresmitgliedsbeitrages kann ein Mitglied, nach erfolgloser Mahnung, auf der nächsten Kreismitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit vom Kreisverband ausgeschlossen werden.